Prävention
AG Prävention - Schutzkonzepte
für die »MultiplikatorInnen« und für die »Vertrauenspersonen« in den Kirchengemeinden
In unserer Erzdiözese sind seit 17. Dezember 2021 (Amtsblatt 33/2021); neue Ausführungsbestimmungen (»AROPräv«) zu der von der deutschen Bischofskonferenz erlassenen »Rahmenordnung gegen sexualisierte Gewalt« in Kraft getreten. Daraufhin wurden die »Institutionellen Schutzkonzepte« der Kirchengemeinden überarbeitet. Diese Überarbeitung wurde bei den Treffen der Ansprechpersonen für Prävention gegen sexualisierte Gewalt auf der Ebene des Dekanats koordiniert und in einem gemeinsamen Vorgehen realisiert. Wenn ab dem 1. Januar 2026 die neue Kirchengemeinde »Breisgau-Markgräflerland« die Rechtsnachfolge der neun Kirchengemeinden des Dekanats und des Dekanatsverbands antritt, ist dadurch eine Aktualisierung nicht schwer umzusetzen.
Inzwischen sind in allen Kirchengemeinden und auch im Dekanatsverband die Schutzkonzepte beschlossen und genehmigt.





